Die Burgschaften unserer Gemeinden

Die Burgergemeinden sind eine schweizerische Besonderheit. Ihr gehören unabhängig vom aktuellen Wohnort ausschliesslich Personen an, die den Status des Burgers und damit das Heimatrecht in der (Burger-)gemeinde besitzen. Die Burgergemeinde ist zu unterscheiden von der Einwohnergemeinde (politische Gemeinde). Mit der Zunahme der Mobilität seit der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts haben die Burgergemeiden immer mehr an Bedeutung verloren.

Burgerrechte und -pflichten

Die Burgergemeinden verwalten ihre Burgergüter. Burgerrechte sind meist Nutzungsrechte (Güterbewirtschaftung) sowie Anrechte auf Burgerholz. Die gesetzliche Grundlage der Burgergemeinden bilden das Gesetz über die Burgerschaften vom 28. Juni 1989 sowie das Gemeindegesetz vom 5. Februar 2004. In beiden Burgergemeinden ist ein Burgerreglement (siehe unten angefügt) in Kraft. Der Burgerrat setzt sich aus den amtierenden Gemeinderäten/innen zusammen. Traditionsgemäss übernimmt der Vizepräsident der Einwohnergemeinde Steg-Hohtenn das Amt des Burgerverwalters.


Burgerrat
Astrid Hutter, Burgerpräsidentin
Angelika Steiner, Burgerverwalterin
Bernhard Bregy, Burgerrat
Indermitte Philippe, Burgerrat
Henzen Oskar, Burgerrat

Burgerschreiber


Burgerkommission

Michel Kalbermatter / Thomas Imboden / Ulrich Kalbermatter / Peter Imsand

Hüter
André Imboden / Hans-Peter Mussmann / Roberta Bregy / Jasmine Holzer / Damian Zengaffinen

 

Burgerhaus von Steg erbaut 1727
Burgerhaus Steg

 

 

 

Dokumente

Name
Burgerreglement (PDF, 62.88 kB) Download 0 Burgerreglement